Neue Läuteordnung der Kirchengemeinde Stotternheim


Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Stotternheim hat in seiner Sitzung am 13.5.2020 eine neue Läuteordnung für die Kirche St. Peter und Paul beschlossen und damit in einigen strittigen Punkten für Klarheit gesorgt. So wird noch einmal bekräftigt, dass die Glocken prinzipiell nur dann läuten, wenn zum Gebet oder zu Gottesdiensten und Andachten gerufen wird. Bei nichtgeistlichen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Lesungen, Vorträge, Orstversammlungen), die in der Kirche stattfinden, darf demnach nicht geläutet werden. Kirchenmusikalische Veranstaltungen haben geistlichen Charakter und werden daher wie Gottesdienste oder Andachten behandelt.

Eine wesentliche Neuerung bildet das tägliche Läuten um 18 Uhr.

Die neue Läuteordnung können Sie hier einsehen: Läuteordnung der Kirchengemeinde Stotternheim vom 13.05.2020