Kirchlicher Friedhofsteil in Stotternheim
Der Friedhof in Stotternheim ist aufgeteilt in einen kommunalen und einen kirchlichen Bereich. Der kirchliche Friedhofsteil erstreckt sich von der kleinen Trauerhalle an in Richtung Norden und umgibt die Kirche St. Peter und Paul. Für den Friedhof gilt das Friedhofsgesetz des Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sowie die Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Stotternheim Der Friedhof in Schwerborn Der Friedof in Schwerborn befindet sich ganz in kirchlicher Trägerschaft. Er befindet sich an der Südseite der Kirche St. Lukas. Für den Friedhof gilt das Friedhofsgesetz der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sowie die Friedhofsgebuehrensatzung der Kirchengemeinde Schwerborn. Für die Urnengemeinschaftsanlagen auf dem Schwerborner Friedhof gelten außerdem die Bestimmungen zum Schmücken der Urnengemeinschaftsanlage in Schwerborn Der Friedhof in Kranichborn Der Friedhof befindet sich auf dem Gelände rund um die Kirche St. Gallus in Kranichborn. Für den Friedhof gilt das Friedhofsgesetz der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sowie die Friedhofsgebührenordnung Kranichborn 21.02.2006. |
Friedhofsverwaltung für die kirchlichen Friedhöfe
in Stotternheim und Schwerborn:
Dolores Alscher
036204 50266
Friedhofsverwaltung für den kirchlichen Friedhof in Kranichborn:
Janet Kästner, Kontaktdaten zu erfragen im Pfarramt.